Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie KOM (2006) 367 endg.; Ratsdok. 12107/06
Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.
Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.
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