Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 190. Sitzung am 22. September 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 18/9699 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe - Drucksachen 18/8579, 18/8964 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: In Artikel 1 wird die Anlage wie folgt geändert:
1. Nummer 1.1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Angabe "Imidazolyl-," und in der nach der Angabe "Cyclohexyl-" folgenden Darstellung von chemischen Formeln die Formel sowie die darunter befindliche Angabe "Imidazolyl-" gestrichen.
b) In Satz 2 wird die Angabe "Hydroxy-," gestrichen.
2. In Nummer 1.2 Buchstabe b Satz 1 wird die Angabe "Carboxy-," gestrichen.
Fristablauf: 14.10.16 Erster Durchgang: Drucksache. 231/16 (PDF)