Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. [...] auf Drittstaatsangehörige, die nicht bereits ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unter diese Bestimmungen fallen KOM (2007) 439 endg.; Ratsdok. 12166/07
Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Vorschlag für eine neue Verordnung keine Ausnahmebestimmung für den Bereich der Familienleistungen vorsieht, wie sie bisher im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 859/2003 enthalten ist.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, bei den anstehenden Verhandlungen auf die Aufnahme einer solchen Ausnahmebestimmung in den Verordnungsvorschlag hinzuwirken.