Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland
(Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)

Der Bundesrat hat in seiner 939. Sitzung am 27. November 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. November 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)