Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4330 - vom 8. Juli 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Juni 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Birma, insbesondere die Entschließungen vom 24. April 20081 und vom 27. September 20072,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 29. April 2008 in Luxemburg zu Birma/Myanmar und auf den Gemeinsamen Standpunkt 2006/318/GASP des Rates vom 27. April 2006 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar3,
- - unter Hinweis auf den Bericht von Tomás Ojea Quintana, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in Birma, vom 3. Juni 2008 über die Umsetzung der Resolutionen S-5/1 und 006/33 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen,
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis darauf, dass Aung San Suu Kyi, die Generalsekretärin der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), von den letzten achtzehn Jahren dreizehn als politische Gefangene unter Hausarrest verbracht hat; unter Hinweis darauf, dass weitere 1 900 Personen allein deshalb unter grausamen Bedingungen inhaftiert wurden, weil sie den Wunsch nach Einführung der Demokratie in Birma bekundeten oder gegen das Verfassungsreferendum protestierten; unter Hinweis darauf, dass noch immer nicht klar ist, was mit den weiterhin vermissten Dutzenden von Teilnehmern an den von den Mönchen geführten Protestkundgebungen vom September 2007 geschehen ist,
B. unter Hinweis darauf, dass die Junta mit der Verlängerung des Hausarrests gegen Aung San Suu Kyi gegen ihr eigenes Gesetz verstößt (Staatsschutzgesetz von 1975), dem zufolge niemand länger als fünf Jahre lang ohne Anklage bzw. ohne Gerichtsverfahren inhaftiert bleiben darf; unter Hinweis darauf, dass sich das Regime weiterhin internationalem Druck für die Freilassung der politischen Gefangenen widersetzt die zu Unrecht in birmanischen Gefängnissen festgehalten werden;
C. unter Hinweis darauf, dass das birmanische Regime - weit davon entfernt, der Forderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen nach Freilassung der Gefangenen nachzukommen - am 10. Juni 2008 vielmehr weitere 16 Personen, die Opfer des Wirbelsturms Nargis waren, wegen der "Straftat" verhaftet hat, bei den Büros des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen vorstellig zu werden und um humanitäre Hilfe zu ersuchen,
D. unter Hinweis darauf, dass am 11. Juni 2008 in offiziellen Zeitungen der birmanischen Militärjunta - einschließlich der Zeitung "New Light of Myanmar", die das Sprachrohr des Regimes ist - die öffentliche Auspeitschung von Aung San Suu Kyi gefordert wurde; unter Hinweis darauf, dass die Militärjunta es abgelehnt hat, sich von dieser schmachvollen Empfehlung zu distanzieren,
E. unter Hinweis darauf, dass in den frühen Morgenstunden des 3. Mai 2008 - als der Wirbelsturm Nargis mit voller Wucht auf das Gefängnis Insein in Rangoon traf und Rauch eine Panik unter den Insassen verursachte - Militärangehörige und Angehörige von Sondereinheiten der Polizei das Feuer auf die Häftlinge eröffneten, wobei schätzungsweise 36 Insassen gesetzeswidrig und unnötig getötet und weitere 70 verletzt wurden,
F. unter Hinweis darauf, dass der Menschenrechtsexperte der Vereinten Nationen für Birma gefordert hat, dass die regierende Junta Berichten nachgeht, wonach ihre Soldaten während des Wirbelsturms Nargis im letzten Monat eine Reihe von Gefängnisinsassen erschossen haben, und dass sich das Regime geweigert hat, eine solche Untersuchung zu billigen, G. unter Hinweis auf Berichte von Menschenrechtsgruppen, wonach die Regierungsstellen Birmas seit dem 20. Mai 2008 ihre Bemühungen verstärkt haben, Überlebende des Wirbelsturms aus vorübergehenden Unterkünften wie Schulen und Klöstern zu entfernen und sie zu zwingen, zu ihren Häusern zurückzukehren, selbst wenn diese nicht mehr stehen,
- 1. verurteilt mit Nachdruck den Beschluss der Regierungsstellen Birmas, den Hausarrest gegen Aung San Suu Kyi zu verlängern;
- 2. bedauert ebenfalls die Inhaftierung der Gruppe von politischen Aktivisten, die die Freilassung von Aung San Suu Kyi fordert, und fordert die Regierungsstellen Birmas mit Nachdruck auf, alle politischen Gefangenen unverzüglich frei zu lassen;
- 3. prangert die in Aussicht gestellte Auspeitschung von Aung San Suu Kyi als Verbrechen gegen die Menschlichkeit an;
- 4. fordert eine gerichtliche Untersuchung - unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen - von Berichten, wonach die birmanische Armee nach dem Wirbelsturm Nargis politische Gefangene ermordet haben soll;
- 5. bedauert die anhaltende Inhaftierung der Opfer des Wirbelsturms Nargis, die versuchen um Hilfe bei internationalen Hilfsorganisationen in Birma zu bitten, durch die birmanischen Regierungsstellen;
- 6. hält es für äußerst bedauerlich, dass die birmanische Junta das Referendum über die Verfassung nur Tage nach der Zerstörung des Landes durch einen verheerenden Wirbelsturm abgehalten hat, und hält die Ergebnisse des Referendums für wenig glaubwürdig
- 7. fordert die birmanischen Regierungsstellen auf, alle Beschränkungen gegen friedliche politische Aktivitäten im Land aufzuheben und sich auf einen vom Bemühen um Integration geprägten Prozess der nationalen Wiederaussöhnung sowie auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtstaatlichkeit und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte hinzubewegen;
- 8. fordert das Regime außerdem auf, Erklärungen zu den Personen zu liefern, die seit September 2007, als von buddhistischen Mönchen und Demokratieverfechtern organisierte Protestkundgebungen niedergeschlagen wurden, noch immer vermisst werden
- 9. fordert die Militärregierung Birmas auf, sich an die mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen getroffene Vereinbarung zu halten und für das Personal internationaler humanitärer Organisationen und für Hilfslieferungen den ungehinderten Zugang zu den vom Wirbelsturm Nargis betroffenen Gebieten zu gewähren und rückhaltlos mit der internationalen Gemeinschaft bei der Bewertung des Bedarfs an Hilfe zusammenzuarbeiten; fordert die birmanischen Regierungsstellen auf die offizielle Einmischung in die Lieferung von Hilfe einzustellen und uneingeschränkt mit den humanitären Organisationen zusammenzuarbeiten;
- 10. bekräftigt seine an die birmanischen Regierungsstellen gerichteten Forderungen, in einen Dialog mit sämtlichen Teilen der Gesellschaft in Birma zu treten, um eine wirkliche nationale Wiederaussöhnung, die Demokratisierung und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit zu erreichen
- 11. würdigt den jüngsten Bericht des UN-Sonderberichterstatters, in dem wichtige Beweise für anhaltende Menschenrechtsverletzungen im Land zusammengetragen werden nimmt mit großer Sorge die im Bericht enthaltenen Schlussfolgerungen zur Kenntnis, dass seit dem 26. März 2008 fast keinerlei Verbesserung im Hinblick auf die Lage der Menschenrechte in Birma erzielt werden konnte;
- 12. fordert die Regierungsstellen Birmas mit Nachdruck auf, in einen engen Dialog mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zu treten und seiner Forderung nach einem Besuch in Birma stattzugeben;
- 13. fordert die ASEAN-Länder, mit denen Birma enge wirtschaftliche und politische Beziehungen unterhält, auf, ernsthaften Druck auf die birmanischen Regierungsstellen auszuüben um einen demokratischen Wandel herbeizuführen;
- 14. ist der Auffassung, dass die eindeutig festgelegten und gezielten Sanktionen der Europäischen Union gegen die birmanische Junta - auch wenn sie nach den Vorfällen im September 2007 mit der Einführung eines Embargos für weitere Wirtschaftsbranchen ausgeweitet wurden - noch immer nur begrenzte Auswirkungen auf das Regime haben und somit die angestrebten Zielvorgaben nicht erfüllen; bekräftigt deshalb seine an den Rat gerichtete Forderung, weitere Schritte zu unternehmen und der Junta den Zugang zu den Zugang wirksam zu verwehren; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, aufmerksam über die effektive Anwendung der gezielten Sanktionen zu wachen;
- 15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem EU-Sondergesandten für Birma, dem Staats-Friedens- und Entwicklungsrat Birmas, den Regierungen der ASEAN-Staaten und der Teilnehmerstaaten des Asien-Europa-Treffens, dem ASEAN Inter-Parliamentary Myanmar Caucus, Aung San Suu Kyi, der Nationalen Liga für Demokratie, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte und dem Sonderberichterstatter der UN-Menschenrechtskommission für Birma zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0178.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0420.
- 3 ABl. L 116 vom 29.4.2006, S. 77.