Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 30. Juni 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 015/5863 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN und von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Drucksachen 015/5444, 015/5558, 015/5812 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
1. Die Bezeichnung des Artikelgesetzes wird wie folgt gefasst:
- "Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes".
2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:
Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179), zuletzt geändert durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl.1 S....), wird wie folgt geändert:
1. § 6b Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden die Wörter "oder Gebäude" durch die Wörter "Gebäude oder Binnenschiffe" ersetzt.
- b) Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 2 wird am Ende das Wort "oder" gestrichen.
- bb) Nach Nummer 3 werden der abschließende Punkt durch ein Komma ersetzt, danach das Wort "oder" sowie folgende Nummer 4 angefügt:
- "4. Binnenschiffen, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Binnenschiffen entstanden ist."
2. Nach § 52 Abs. 18a wird folgender Absatz 18b eingefügt:
- (18b) § 6b in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes. vom ... (BGBl. I S. ... einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes) ist erstmals auf Veräußerungen nach dem 31. Dezember 2004 und letztmals auf Veräußerungen vor dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Für Veräußerungen, die vor dem 1. Januar 2005 vorgenommen werden, ist § 6b in der im Veräußerungszeitpunkt geltenden Fassung weiter anzuwenden."`
3. Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3 und wie folgt gefasst:
Artikel 3
Inkrafttreten
(1) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2005 in Kraft.
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft."
Fristablauf: 22.07.05 Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 326/05 (PDF)