901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- a) Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf für verfehlt. Er spricht sich dafür aus, auf die Absenkung des Beitragssatzes für die allgemeine Rentenversicherung und für die knappschaftliche Rentenversicherung zu verzichten.
- b) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Rücklagen der Rentenversicherung mit Blick auf die demografischen Herausforderungen, die Risiken für den Arbeitsmarkt aus der Finanzkrise und die anstehende Rentenreform zu stärken und bei der Festsetzung des Beitragssatzes eine Verstetigung entlang des langfristig zu erwartenden Trends vorzunehmen.
- c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, die dazu erforderlichen Änderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens vorzuschlagen.
Begründung:
Angesichts der demografischen Herausforderungen, den Risiken für den Arbeitsmarkt aus der Finanzkrise und mit Blick auf die erforderliche Rentenreform sollten finanzielle Rücklagen geschaffen werden, um ansonsten notwendig werdende größere Beitragssatzsprünge zu vermeiden.
In einem ersten Schritt sollte der Bundesgesetzgeber deshalb bei der Festlegung des Beitragssatzes für das nächste Jahr auf die Absenkung des Beitragssatzes verzichten. Dadurch könnte die Nachhaltigkeitsrücklage zunächst weiter aufgefüllt werden.
Sinnvoll wäre sodann, die Regelungen zur Nachhaltigkeitsrücklage und zur Festlegung des Beitragssatzes so zu überarbeiten, dass sich die jährliche Fortschreibung des Beitragssatzes zukünftig stärker am langfristig erwarteten Trend orientiert.
Darüber hinaus sind Regelungen erforderlich, die sicherstellen, dass die so angesammelten finanziellen Reserven auch den Beitragszahlern zugutekommen und nicht für andere Zwecke, zum Beispiel eine Reduzierung der Bundeszuschüsse, genutzt werden können.
Die dazu erforderlichen Änderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch sollten von der Bundesregierung im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens eingebracht werden.
B
- 2. Für den Fall, dass die Stellungnahme unter A keine Mehrheit findet, empfiehlt der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- a) Der Bundesrat lehnt die sich aus der aktuellen Gesetzeslage voraussichtlich ergebende Senkung des Beitragssatzes von 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und von 26,0 Prozent auf 25,2 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung ab.
- b) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung stattdessen auf, die Regelungen zur Nachhaltigkeitsrücklage und zur Festlegung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung so zu überarbeiten, dass der zukünftig zu erwartende Anstieg der Beitragssätze gedämpft wird.
Begründung:
Die durch die gute Arbeitsmarktentwicklung angestiegenen Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung sollten nicht zugunsten einer kurzfristigen Senkung des Beitragssatzes aufgebraucht werden. Diese finanziellen Reserven sollten vielmehr dazu genutzt werden, Rücklagen im Hinblick auf künftige Entwicklungen und Erfordernisse zur Stabilisierung der Rentenfinanzen zu bilden.