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Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat verweist auf seinen Beschluss vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 588/05(B) ) und bekräftigt nochmals die darin zum Ausdruck gebrachte Ablehnung von strategischen Kohäsionsleitlinien. Er bedauert, dass die Kommission die zahlreichen von ihm vorgeschlagenen Verbesserungen am Text der Leitlinien, insbesondere die für notwendig erachtete Konzentration auf die tatsächlich strategischen Teile, nicht aufgegriffen hat. Er vermisst nach wie vor Klarstellungen zum Rechtsvorrang der soeben in Kraft getretenen Strukturfondsverordnungen und zum indikativen Charakter der Kohäsionsleitlinien. Der Bundesrat ist unverändert besorgt über den hohen Verwaltungsaufwand im Bereich der Europäischen Strukturpolitik, der mit den Vorgaben der Leitlinien weiter gesteigert wird. Die Leitlinien stehen dem Bemühen der Kommission um Vereinfachung und Deregulierung entgegen.
- 2. Ein strukturpolitischer Mehrwert der Leitlinien ist aus Sicht des Bundesrates nach wie vor nicht erkennbar. Die Kommission hat in den Beratungen auf europäischer Ebene nur wenige Zugeständnisse gemacht. Der jetzt vorgelegte Text ist in weiten Teilen deckungsgleich mit dem im Jahr 2005 beratenen Vorschlag. Die Vorbehalte des Bundesrates, der sich hierin mit der Bundesregierung einig weiß, wurden nicht ausgeräumt. Es sollte alles getan werden, den Ländern die zeitnahe Einreichung ihrer Operationellen Programme und einen lückenlosen Übergang in die neue Förderperiode zu ermöglichen.
- 3. Vor diesem Hintergrund ist es auch umso bedauerlicher, dass die Kommission die Kohäsionspolitik im Rahmen der von ihr geforderten "integrierten Ansätze" einmal mehr mit sozialen und ökologischen Zielen überfrachtet. Generell gilt: Die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung von Wirtschaftswachstum sind langfristig die beste Lösung, um auch die Erreichung sozialer und ökologischer Ziele zu ermöglichen.
- 4. Nicht zielführend scheint die von der Kommission vorgesehene Möglichkeit, die Konzeption und Durchführung der Fonds auf die kommunale Ebene, speziell die Städte, zu delegieren. Dadurch würde der Ansatz einer "Regionalpolitik aus einer Hand" konterkariert, mit dem die Länder die Möglichkeit hätten, gezielt die besonders strukturschwachen Regionen und Städte zu unterstützen, deren Wachstum zu stärken und die Beschäftigung zu erhöhen. Stattdessen entstünde ein Flickenteppich unkoordinierter Einzelförderungen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, bei der Kommission mit Nachdruck darauf zu drängen, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.
- 5. Abzulehnen ist die von der Kommission vorgesehene Konzentration von Zuschüssen auf den Bau und die Erhaltung von Infrastrukturen, die den Zugang zu Finanzmitteln vereinfachen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Kommission mit Nachdruck darauf zu drängen, dass sie die positive Wachstums- und Beschäftigungswirkung der Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen durch Zuschüsse, speziell an KMU, auch in den Strategischen Kohäsionsleitlinien anerkennt.
B
- 6. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Kulturfragen, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.