940. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2015 der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Vorlage allgemein
- a) Der Bundesrat stellt fest, dass der Umweltbericht der Bundesregierung 2015 eine große Vielfalt der umweltpolitischen Herausforderungen an unsere heutige Gesellschaft mit z.T. existenzieller Bedeutung weit über Deutschland hinaus beschreibt. Der Bericht verdeutlicht ferner die Vielfalt der Instrumente und Anstrengungen, die auf den unterschiedlichen Handlungsebenen eingesetzt werden, um die bestehenden Probleme zu lösen. Dabei ist der Fortschritt der deutschen Umweltpolitik bei der Bewältigung der umweltpolitischen Herausforderungen und der Erreichung der selbst gestellten umweltpolitischen Ziele sehr unterschiedlich und in nicht wenigen Bereichen noch unbefriedigend. Dies gilt auch für die Strategien des Bundes in den Bereichen Nachhaltigkeit und Umwelt.
- b) Der Bundesrat hebt hierzu hervor, dass die Bereitstellung hinreichender Ressourcen für die Umsetzung der Umweltpolitik u.a. begrenzt wird durch die Konkurrenz mit anderen Politikbereichen, demografischen Effekten, den Anstrengungen zur Begrenzung öffentlicher Schulden sowie weiteren nicht prognostizierbaren gesamtstaatlichen Herausforderungen. Dies beschränkt insbesondere den Erfolg freiwilliger und marktorientierter Maßnahmenansätze der Umweltpolitik. Ferner fehlt oft eine hinreichende Verknüpfung strategischer Konzepte mit dem ordnungspolitischen Handlungsrahmen. Die vielfach gleichrangige Darstellung umweltpolitischer Zielsetzungen erschwert die teilweise erforderliche Priorisierung.
- c) Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, die umweltpolitischen Ziele und Strategien im Hinblick auf bestehende Verpflichtungen und Erfordernisse ohne den Abbau von Standards stärker zu strukturieren und zu priorisieren, sie in einen stärkeren Zusammenhang mit dem ordnungspolitischen Handlungsrahmen zu stellen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten möglichst zu bündeln, Wertungswidersprüche abzubauen sowie weitere Umsetzungshindernisse zu identifizieren. Hierzu bedarf es einer stärkeren Einordnung der Umsetzungserfordernisse, sei es aus übergeordneten rechtlichen Vorgaben, z.B. zwischenstaatlichen Verträgen oder dem EU-Recht, sei es aus sachlichen Erfordernissen oder hinsichtlich bestimmter Zielvorgaben und ihrer Verbindlichkeit. Ein gleichrangiges Nebeneinanderstellen umweltpolitischer Erfordernisse ohne erkennbare Priorisierung oder Umsetzungsvorgaben ist mit den aktuellen Rahmenbedingungen und Ressourcen nicht vereinbar.