Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 gemäß Artikel 110 Abs. 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2008 bis 2012 gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die auf Mäßigung der Ausgabendynamik und Stabilisierung der Einnahmen gerichtete Finanzpolitik der letzten Jahre günstig auf den Bundeshaushalt ausgewirkt hat. Hinzu kam eine gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung, verbunden mit einem außerordentlich kräftigen Anstieg der einkommens- und gewinnabhängigen Steuern. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Verwerfungen auf den Kapitalmärkten und einer sich abzeichnenden Abschwächung der Konjunktur lässt sich die in jüngerer Zeit ausgesprochen gute Entwicklung der Steuereinnahmen allerdings nicht ohne weiteres auch auf mittlere Sicht fortschreiben.
- 2. Die beschriebene Situation stellt an die Finanz- und Haushaltspolitik hohe Anforderungen. Einerseits muss sie mit Zurückhaltung auf die im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs gewachsenen Ausgabenwünsche reagieren.
Andererseits darf sie nicht falschen Erwartungen nachgeben, die zu Unrecht von einer gewissermaßen automatischen Verbesserung der Haushaltslage ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen ausgehen. Darüber hinaus muss gerade in den Haushalts- und Finanzplanungen des Bundes für zusätzliche Risiken sowohl auf der Einnahmenseite - etwa die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene erweiterte Berücksichtigung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei der Einkommensteuer - und zunehmende Lasten auf der Ausgabenseite - zum Beispiel aufgrund absehbarer demographischer Entwicklungen - Vorsorge getroffen werden.
- 3. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich in der Zielsetzung, den Bundeshaushalt möglichst rasch und nachhaltig ohne Neuverschuldung auszugleichen. Er hebt hervor, dass eine nachhaltige strukturelle Konsolidierung des Bundeshaushalts nicht nur eine Senkung der Nettokreditaufnahme, sondern auch den Verzicht auf Erlöse aus Privatisierungen notwendig macht. Sofern unter Wahrung der Konsolidierungserfordernisse eng begrenzte Spielräume für zusätzliche staatliche Ausgaben entstehen, muss eine weitere Stärkung zukunftswirksamer, investiver und wachstumsfördernder Ausgaben zur Verbesserung der Haushaltsstruktur Vorrang haben. Notwendige neue Maßnahmen müssen durch entsprechend geringere Ausgaben auf anderen, nicht mehr prioritären Aufgabenfeldern finanziert werden.
- 4. Vom Bund geschaffene neue Leistungstatbestände wirken sich in der Regel auch auf die Länder und ihre Kommunen aus, weil häufig eine gemeinsame Finanzierung der neuen Maßnahmen vorausgesetzt wird. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Bund und Länder gemeinsam die Pflicht einer abgestimmten Haushalts- und Finanzpolitik trifft.
- 5. Der Bundesrat weist auf die im Rahmen der Föderalismusreform bekräftigte Trennung der Aufgaben von Bund und Ländern hin. Mischfinanzierungen wurden entflochten; neue gemeinsame Finanzierungstatbestände kommen nur ausnahmsweise in Betracht. Der Bundesrat fordert den Bund daher auf, in den Fällen einer ausnahmsweise noch möglichen neuen gemeinsam finanzierten Aufgabe seiner Verantwortung nachzukommen und nicht nur zu Beginn, sondern auch in der Folgezeit angemessene finanzielle Mittel bereit zu stellen.
So hatte der Bund für das Jahr 2008 einen Investitionspakt zur energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur auf kommunaler Ebene angestoßen und Mittel für eine Kofinanzierung dieser Aufgabe zur Verfügung gestellt. Das Angebot des Investitionspakts hat die erwartet große Resonanz und erfordert auch bei strengen Auswahlkriterien einen weit höheren Finanzrahmen. Der Bund hat zwar nunmehr auch für das Folgejahr 2009 einen allerdings deutlich geringeren Betrag durch Kürzung an anderer Stelle zur Verfügung gestellt. Damit kommt er seiner besonderen Verantwortung als Initiator des Investitionspakts aber nicht ausreichend nach.