Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 15. Juni 2005
Der Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte
- Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Wettbewerbssituation der landwirtschaftlichen Betriebe in der deutschschweizerischen Zollgrenzzone
zuzuleiten.
Ich bitte, gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Beratung der Entschließung in den Ausschüssen zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Böhmler
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Wettbewerbssituation der landwirtschaftlichen Betriebe in der deutschschweizerischen Zollgrenzzone
Der Bundesrat möge beschließen:
I.
- 1. Der Bundesrat nimmt davon Kenntnis, dass die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates dazu verpflichtet, Schweizer Landwirten auf Antrag flächenbezogene Zahlungsansprüche für die von ihnen in der deutschen Zollgrenzzone bewirtschafteten Flächen zuzuweisen.
- 2. Der Bundesrat nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Zahlung von Flächenprämien aus EU-Mitteln an Schweizer Landwirte die schon auf Grund des Preis- und Prämiengefälles zwischen der Schweiz und der EU bestehenden Wettbewerbnachteile der einheimischen Landwirtschaftsbetriebe in der deutschschweizerischen Zollgrenzzone verschärfen. Diese zusätzliche Wettbewerbsverzerrung ist für den Bundesrat nicht hinnehmbar.
- 3. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zur Verbesserung der Wettbewerbssituation der Landwirtschaftsbetriebe in der deutschschweizerischen Zollgrenzzone auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit dem Ziel hinzuwirken, dass Zahlungen nur an Betriebe mit rechtlichem Betriebssitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gestattet sind.
II.
Die Bundesregierung wird gebeten, dem Bundesrat bis 1. Oktober 2005 über das von ihr Unternommene und die bis dahin erzielten Ergebnisse zu berichten.