Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, den 8. Juli 2008
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 44 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet.
Die Mitglieder des Beirats werden vom BMBF in der Regel für die Dauer von vier Jahren berufen.
Die Berufung von neun Mitgliedern, die das BMBF auswählt, bedarf nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Errichtung eines Beirats für Ausbildungsförderung (BeiratsV) der Zustimmung des Bundesrates. Das sind:
- 1. Zwei Vertreter der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (§ 2 Ziff. 3 BeiratsV)
- 2. Je ein Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 2 Ziff. 4 BeiratsV)
- 3. Ein Vertreter der Elternschaft (§ 2 Ziff. 5 BeiratsV)
- 4. Zwei Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (§ 2 Ziff. 7 BeiratsV)
- 5. Ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit (§ 2 Ziff. 8 BeiratsV)
- 6. Ein Vertreter des Deutschen Studentenwerkes (§ 2 Ziff. 9 BeiratsV)
Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates zu der Berufung der nachstehend benannten Personen herbeizuführen:
Zu 1.
Herr Dr. Matthias Roggentin, Vizepräsident des VG Hamburg und
Frau Birgit Niepmann, Direktorin des AG Siegburg
Zu 2.
Herr Henning Dettleff, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin und
Herr Joachim Koch-Bantz, DGB-Bundesvorstand, Berlin
Zu 3.
Frau Ulrike Stautner, Augsburg
Zu 4.
Frau Dr. Irene Vorholz, Deutscher Landkreistag, Berlin und
Frau Dr. Uda Bastians-Osthaus, Deutscher Städtetag, Köln
Zu 5.
Herrn Christof Eichner, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
Zu 6.
Herr Achim Meyer auf der Heyde, Deutsches Studentenwerk, Berlin
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Schavan