Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, den 8. Juli 2008

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

nach § 44 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet.

Die Mitglieder des Beirats werden vom BMBF in der Regel für die Dauer von vier Jahren berufen.

Die Berufung von neun Mitgliedern, die das BMBF auswählt, bedarf nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Errichtung eines Beirats für Ausbildungsförderung (BeiratsV) der Zustimmung des Bundesrates. Das sind:

Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates zu der Berufung der nachstehend benannten Personen herbeizuführen:

Zu 1.


Herr Dr. Matthias Roggentin, Vizepräsident des VG Hamburg und
Frau Birgit Niepmann, Direktorin des AG Siegburg

Zu 2.


Herr Henning Dettleff, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin und
Herr Joachim Koch-Bantz, DGB-Bundesvorstand, Berlin

Zu 3.

Frau Ulrike Stautner, Augsburg

Zu 4.


Frau Dr. Irene Vorholz, Deutscher Landkreistag, Berlin und
Frau Dr. Uda Bastians-Osthaus, Deutscher Städtetag, Köln

Zu 5.

Herrn Christof Eichner, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

Zu 6.

Herr Achim Meyer auf der Heyde, Deutsches Studentenwerk, Berlin


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Schavan