- Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik,
- der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und
- der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
- empfehlen dem Bundesrat,
der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.