Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21StGB (...StrÄndG) - Antrag der Länder Hamburg und Thüringen -
828. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2006
A.
1. Der federführende Rechtsausschuss, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B.
2. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Senator Carsten-Ludwig Lüdemann (Hamburg) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.