KOM (2005) 210 endg.; Ratsdok. 9577/05
Der Bundesrat hat in seiner 813. Sitzung am 8. Juli 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Vorschlag für eine Verordnung mit dem Ziel überarbeitet wird, die Arbeit der Europäischen Agentur auf wenige unverzichtbare Arbeitsfelder zu konzentrieren, insbesondere die Arbeitsfelder Zusammenarbeit und Koordination, um zu einer wirtschaftlichen Lösung unter Einbeziehung vorhandener Einsatzkapazitäten zu kommen.
Der Bundesrat unterstützt die Aktivitäten der Agentur in den Bereichen der europaweiten Koordinierung, Planung, Information und Beratung sowie bei der übergreifenden Unterstützung der Schadstoffunfallbekämpfung auf See. Er geht davon aus, dass dafür ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Bereits bei Vorlage des Vorschlags für eine Verordnung zur Errichtung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Agentur nicht zu einer unbalancierten Mehrbelastung solcher Mitgliedstaaten führen darf, die in der Vergangenheit umfangreiche und aufwändige Vorsorge getroffen haben (vgl. BR-Drucksache 640/03(Beschluss) ).
In dem jetzt vorliegenden Finanzierungsvorschlag wird gleichwohl der Arbeitsschwerpunkt "Operative Hilfe" genannt. Die damit verbundene Anmietung hochseetüchtiger Schiffe lässt sich aus Sicht der betroffenen Länder vielfach ohne Zeitverlust und effektiv durch Rückgriff auf vorhandene Kapazitäten in den Mitgliedstaaten lösen. Damit sind realistische Ansätze für wirtschaftliche Lösungen vorhanden.