Der Deutsche Bundestag hat in seiner 182. Sitzung am 17. Juni 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - Drucksache 015/5706 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ die GRÜNEN eingebrachten
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 015/5315 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
- 1. Die Gesetzesbezeichnung wird wie folgt gefasst:
" ... Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften".
- 2. Artikel 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- a) In § 22b Abs. 1 Nr. 1 wird der Nebensatz "der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist," durch den Nebensatz "mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist," ersetzt.
- b) In § 22b Abs. 1 Nr. 2 werden
- aa) der Nebensatz "der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist," durch den Nebensatz "mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist," und
- bb) die Wörter "auf das Gerät" durch die Wörter "auf diese Einrichtung" ersetzt.
- 3. In Artikel 2 Nr. 2 § 48a Abs. 4 wird nach den Wörtern "zur Verfügung" das Wort "zu" gestrichen.