Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11. Oktober 2019 beschlossen, zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat nimmt das Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 zur Kenntnis. Die Finanzierung des Maßnahmenpakets erfolgt durch den Bundeshaushalt sowie zu einem wesentlichen Teil über den deutlich erweiterten "Energie- und Klimafonds" (EKF). Das Maßnahmenpaket enthält auch verschiedene steuerliche Fördermaßnahmen. Länder und Kommunen sind zumindest bei den vorgesehenen steuerlichen Fördermaßnahmen sowie bei der geplanten Erhöhung des Wohngelds finanziell betroffen. Bei den Programmausgaben des EKF, aber auch den zusätzlichen Ausgaben in den Einzelplänen kann es darüber hinaus - je nach Ausgestaltung - zu direkten oder indirekten finanziellen Belastungen der Haushalte von Ländern und Kommunen kommen. Die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen, insbesondere die mit den vorgesehenen steuerlichen Förderungen verbundenen unmittelbaren und mittelbaren Steuermindereinnahmen, sind bisher jedoch weder aus dem von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm noch aus den nun vorliegenden Ergänzungen zum Bundeshaushalt 2020 ersichtlich.
- 2. Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu den finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den föderalen Ebenen gesprochen werden soll. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, möglichst rasch ein Finanztableau vorzulegen und darin darzulegen, in welchem Umfang sich aus dem geplanten Maßnahmenpaket im Einzelnen finanzielle Belastungen für die Haushalte von Ländern und Kommunen ergeben werden.
- 3. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass der Bund über erhebliche Einnahmepotenziale unter anderem aus der vorgesehenen CO₂-Bepreisung verfügt. Diese werden auch in der vorliegenden Ergänzung des Bundeshaushalts 2020 erkennbar. Angesichts der damit entstehenden Möglichkeiten des Bundes, die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms aus neu entstehenden Einnahmen zu finanzieren, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich an den finanziellen Mehrbelastungen von Ländern und Kommunen umfassend, dauerhaft und in maßgeblichem Umfang sowie vor dem Hintergrund von steigenden Preisen für die CO₂-Zertifikate auch dynamisch zu beteiligen.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, auf dieser Grundlage schnellstmöglich die angekündigten Gespräche mit den Ländern aufzunehmen.