Europäische Kommission Brüssel, den 27. Juni 2008
Vizepräsidentin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. März 2008.*
In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Kommission, welche die nationalen Parlamente auffordert, auf ihre Vorschläge zu reagieren, um die politische Willensbildung und Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu verbessern, begrüßen wir diese Gelegenheit, auf Ihre Anmerkungen einzugehen. Ich füge die Stellungnahme der Kommission bei. Ich hoffe, mit dieser Antwort auch einen Beitrag zu Ihren Debatten im Bundesrat zu leisten.
Ich sehe der Fortsetzung unseres politischen Meinungsaustausches erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström
- Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgium. Telephone: (32-2) 299 11 11.
Europäische Kommission Brüssel, im Juni 2008
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM (2007) 699
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation (SEK(2007)1472, SEK(2007)1473)
Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates bei der Intensivierung des Liberalisierungsprozesses im Bereich der elektronischen Kommunikation sowie bei der Vollendung des Binnenmarktes durch die Förderung von Wettbewerb, durch die Sicherung von Investitionen und Innovationen sowie durch die Stärkung der Verbraucherrechte.
Vor dem Hintergrund dieses Ziels schlägt die Kommission die Einrichtung einer neuen, unabhängigen Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation vor. Diese Behörde ist zentraler Bestandteil der Gesamtstruktur und verdeutlicht, wie der neue Regelungsrahmen für die elektronische Kommunikation funktionieren soll.
Wie Ihnen bekannt ist, kommt die Diskussion über diesen Vorschlag, einhergehend mit den für die fünf Richtlinien des gegenwärtigen Regelungsrahmens vorgeschlagenen Änderungen, im Kontext des Mitentscheidungsverfahrens rasch voran. Viele der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme angesprochenen Punkte wurden im Laufe dieser Diskussionen wieder aufgegriffen, und die Kommission möchte Sie im Folgenden über einige der jüngsten Entwicklungen informieren.
Der Rat und das Europäische Parlament sind mit der Kommission einig, dass der Regelungsrahmen einheitlicher angewendet werden muss, und beide Organe befürworten einen Ausbau der vorhandenen Kooperationsstrukturen.
Der Berichterstatter des für die Änderungen der Verordnung zur Einrichtung der Behörde zuständigen Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments hat die positive Absicht des Kommissionsvorschlags bestätigt und wertvolle Vorschläge in einem Berichtsentwurf vorgelegt, der gegenwärtig von den Kommissionsdienststellen geprüft wird.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die auf der Grundlage von Artikel 95 EG-Vertrag vorgeschlagene Behörde die vorhandenen Kooperationsmechanismen auf europäischer Ebene verbessert, da ein unabhängiges beratendes Gremium mit eindeutigen Aufgaben und Zuständigkeiten formell geschaffen wird. Nur durch das Zusammenwirken der 27 nationalen Regulierungsbehörden in einem Gemeinschaftsgremium, ihre Fachkenntnisse und Regulierungserfahrungen können die EU-Rechtsvorschriften einheitlicher angewendet und ein wirklicher Binnenmarkt für elektronische Kommunikation verwirklicht werden.
Der Rat berichtet im Juni über erzielte Fortschritte und den stattgefundenen Gedankenaustausch. Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung wird für Mitte Juli erwartet. Eine politische Einigung im Rat dürfte im Herbst erzielt werden.