Der Bundesrat hat in seiner 939. Sitzung am 27. November 2015 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt den Verordnungsvorschlag, der als Teil des Aktionsplanes für den Aufbau einer integrierten Kapitalmarktunion zum Ziel hat, den Verbriefungsmarkt in Europa wiederzubeleben und das Vertrauen der Anleger und Investoren zurückzugewinnen, um die Finanzierung der Realwirtschaft durch Banken zu verbessern und damit Wirtschaftswachstum zu erzeugen.
- 2. Er begrüßt zudem den Verordnungsvorschlag, mit dem der Standard "einfach, transparent und standardisiert" - kurz STS - für Verbriefungen eingeführt werden soll. Durch diese Form der Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes können Unternehmen Forderungsbestände in handelsfähige Wertpapiere umwandeln und am Kapitalmarkt platzieren. Auf diese Weise erhalten sie eine Refinanzierungsmöglichkeit, die sie als Alternative zu Bankkrediten nutzen können. Die Banken können mit Hilfe von Verbriefungen ihr regulatorisches Eigenkapital schonen. Dadurch können sie zu einer verstärkten Kreditvergabe an die Wirtschaft beitragen. Auf europäischer Ebene sind gemeinsame Standards für STS-Verbriefungen ein wichtiger Schritt, das Vertrauen der Anleger und einen hohen Standard in der EU zu fördern. Insbesondere durch die Transparenz und die bessere Vergleichbarkeit sind effiziente und wirksame Risikoübertragungen auf ein breites Spektrum an institutionellen Anlegern sowie EU-weit möglich.
- 3. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass europäische Verbriefungen über die letzten zehn Jahre hinweg nur sehr geringe Ausfallraten aufweisen und die Branche für europäische Verbriefungen hochwertige Verbriefungsstandards entwickelt hat. Dennoch sind diese Anlageprodukte von der Vertrauenskrise betroffen, die im Wesentlichen durch US subprime RMBS (Residential Mortgage Backed Securities) und US CDO (Collateralized Debt Obligations) verursacht wurde.
- 4. Im Detail sieht der Bundesrat ferner insgesamt noch folgenden Nachbesserungsbedarf:
- - Die Begriffe "durchschnittlichen Schuldner" und "wesentlich höheres Risiko" in Artikel 8 Absatz 7 Buchstabe c werden nicht näher bestimmt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit, sich für eine Klarstellung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe einzusetzen. - Der Verordnungsvorschlag sieht vor, dass der Originator (Forderungsverkäufer) selbst das Vorliegen der Voraussetzungen des STS-Standards prüft und anschließend gegebenenfalls die ESMA mittels der sogenannten STS-Meldung unterrichtet. Die ESMA veröffentlicht auf ihrer Website die übermittelten Informationen der STS-Meldung. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob diese Mechanismen im Hinblick auf die Schaffung von Vertrauen bei den Marktteilnehmern bezüglich der Einhaltung der STS-Verbriefungsstandards ausreichend sind.
- - Die Begrenzung der Restlaufzeit der zugrundeliegenden Forderungen von ABCP-Verbriefungen kann ein Instrument sein, um Liquiditätsrisiken zu reduzieren. Gleichzeitig stellt eine solche Begrenzung eine Einschränkung der Möglichkeiten dar, ABCP-Verbriefungen zu nutzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Risiken aus einer Fristeninkongruenz zu quantifizieren, den Wert einer Begrenzung der Restlaufzeiten als Instrument zur Limitierung solcher Risiken im Vergleich zu anderen Instrumenten zu bewerten sowie die Auswirkungen insbesondere auf die Finanzierungen im KMU-Sektor und beim Anlageleasing zu prüfen.