Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/13015 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes - Drucksache 016/12593 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 - Änderung des Bundesvertriebenengesetzes - wird wie folgt geändert:
- 1. Die bisherige Nummer 1 - Änderung von § 9 Absatz 3 Satz 1 - wird Nummer 1 Buchstabe a.
- 2. In Nummer 1 wird folgender Buchstabe b angefügt:
- "b) § 9 Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt:
"Weitere Integrationshilfen im Sinne von Satz 1 können Personen gemäß § 9 Absatz 1 und weiteren Familienangehörigen des Spätaussiedlers gewährt werden, die gemäß § 8 Absatz 2 gemeinsam mit diesem eintreffen.""
- "b) § 9 Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt:
Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 196/09 (PDF)