Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 016/12905 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere" (Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz - SchlussFinG) - Drucksache 016/12233 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. In § 1 werden die Wörter "mit Wirkung zum 1. Januar 2010" gestrichen.
- 2. In § 4 Absatz 3 werden die Wörter "in drei gleich hohen Teilbeträgen in den Jahren 2010, 2011 und 2012" durch die Wörter "im Jahr 2009" ersetzt.
- 3. Dem § 5 wird folgender Satz angefügt:
"Einnahmen aus der Kreditaufnahme des Bundes dürfen im Rahmen des Abschlusses des jeweiligen Haushaltsjahres (§ 76 der Bundeshaushaltsordnung) in Höhe der dem Sondervermögen in den Vorjahren zugeführten und noch nicht ausgezahlten Beträge in das abzuschließende Haushaltsjahr umgebucht werden."
Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 060/09 (PDF)