Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere"
(Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz - SchlussFinG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 016/12905 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere" (Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz - SchlussFinG) - Drucksache 016/12233 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 060/09 (PDF)