Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts

Europäische Kommission Brüssel, den 27. Juni 2007
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07. März 2006 mit dem Beschluss des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts (KOM (2006) 708 endg.; Ratsdok. 15725/06).

In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Kommission, welche die nationalen Parlamente auffordert, auf ihre Vorschläge zu reagieren, um die politische Willensbildung und Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu verbessern, begrüßen wir diese Gelegenheit, auf Ihre Anmerkungen einzugehen. Ich füge die Stellungnahme der Kommission bei. Ich hoffe, mit dieser Antwort auch einen Beitrag zu Ihren Debatten im Bundesrat zu leisten.

Ich sehe der Fortsetzung unseres politischen Meinungsaustausches erwartungsvoll entgegen.


Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström

Europäische Kommission Brüssel, im Juni 2007

Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates Grünbuch: Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts (KOM (2006) 708)

Die Kommission dankt dem deutschen Bundesrat für seine Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts", die er in seiner 831. Sitzung am 9. März 2007 beschlossen hat (Drucksache 868/06 (PDF) ).

Mit dieser Stellungnahme folgt der Bundesrat der Einladung der Kommission an die nationalen Parlamente, auf neue Vorschläge und Konsultationspapiere "zu reagieren" und so den "politischen Entscheidungsprozess zu verbessern".1

Die Europäische Kommission hat in der Sozialpolitischen Agenda 2005-2010 angekündigt ein Grünbuch zur Entwicklung des Arbeitsrechts zu veröffentlichen, um die derzeitigen Trends bei der Entwicklung neuer Arbeitsstrukturen zu analysieren und zu untersuchen welchen Beitrag das Arbeitsrecht zur Verringerung der Segmentierung des Arbeitsmarktes, zur Schaffung eines sichereren Arbeitsumfelds und zur wirksamen Förderung der Anpassung an neue Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt leisten kann. Das Grünbuch "Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts" wurde von der Europäischen Kommission am 22. November 2006 angenommen. Mit diesem Grünbuch wurde eine vier Monate dauernde und am 31. März 2007 endende öffentliche Anhörung darüber angestoßen, wie durch eine Weiterentwicklung des Arbeitsrechts die zentrale Herausforderung der besseren Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen an neue Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt bewältigt werden kann. Dieses Ziel entspricht den Forderungen des Europäischen Rates, auf die Herausforderungen zu reagieren, die sich mit der kombinierten Wirkung der Globalisierung und der Alterung der europäischen Gesellschaften stellen.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Entschließung vom 9. Mai die Durchführung einer öffentlichen Debatte über die derzeitigen Trends bei der Entwicklung neuer Arbeitsstrukturen und den möglichen Beitrag des Arbeitsrechts zur Schaffung eines sichereren Arbeitsumfeldes und zur wirksamen Förderung der Anpassung an neue Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Er bekräftigt, dass die Debatte über die Herausforderungen für ein modernes Arbeitsrecht, das Flexibilität mit Beschäftigungssicherheit verbindet, in die umfassendere Flexicurity-Debatte einbezogen werden sollte. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Arbeitsmärkte regional sehr verschieden sind, sodass es nach Maßgabe der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit passgenauer Lösungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten bedarf. Er stellt fest, dass der EG-Vertrag im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik eine eindeutige Aufgabenverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten dahingehend vorsieht dass das Tätigwerden der Gemeinschaft auf die Ergänzung und Unterstützung der mitgliedstaatlichen Politiken beschränkt ist. Der Bundesrat erachtet ein weiteres legislatives Tätigwerden der EU in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Arbeitsqualität für nicht erforderlich und lehnt jegliche Vorschläge für eine Harmonisierung in diesen Bereichen ab. In seiner Stellungnahme würdigt der Bundesrat die Autonomie der Sozialpartner und deren Beitrag zum Tarifvertragsrecht als Grundpfeiler des deutschen Arbeitsrechts und der Arbeitsbeziehungen.

Die Kommission hat die Auffassungen, die der Bundesrat in seiner Entschließung vom 9. März vertritt, zur Kenntnis genommen und wird sie in einer Folgemitteilung berücksichtigen die im weiteren Verlauf des Jahres ausgearbeitet werden soll und in der die wichtigsten politischen Fragen und Handlungsoptionen, die sich aus den eingegangenen Antworten ergeben, aufgegriffen werden. Dadurch soll das umfassende Programm von Initiativen zum Thema Flexicurity ergänzt werden, das die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt.