Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 813. Sitzung am 8. Juli 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel zu verlangen, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.

Begründung

Insbesondere die vorgesehene Verlängerung der Übergangsregelung für die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld steht der grundsätzlich begrüßenswerten Zielsetzung des Gesetzes entgegen, die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern.

Begrüßenswert ist auch die Zielsetzung des Gesetzes, das Verbot der wiederholten befristeten Beschäftigung zu lockern. Die vorgesehene Regelung geht jedoch nicht weit genug, um den gewünschten Beschäftigungseffekt zu erzielen. Der Bundesrat hat deshalb am 27. Mai 2005 eine deutlich weitergehende und effektivere Lösung im Sinne der Zielsetzung vorgeschlagen (Drucksache 320/05(B) HTML PDF ).