Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Stand der regionalen Integration im Westbalkan

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307115 - vom 23. Mai 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. April 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Stand der regionalen Integration im Westbalkan

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union 1999 als ihren wichtigsten Beitrag zum Stabilitätspakt einen Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für die westlichen Balkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien und Montenegro sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) eingeleitet hat, der die strategischen Rahmenbedingungen der Beziehungen dieser Länder zu der Europäischen Union festlegt sowie weitere Vertragsbeziehungen (Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen) und ein Hilfsprogramm (CARDS) miteinander verbindet,

B. in der Erwägung, dass bilaterale Beziehungen einen multilateralen Rahmen ergänzen, in dem die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen als Vorbedingungen für konkrete Aussichten auf eine Mitgliedschaft zu entwickeln sind,

C. in der Erwägung, dass der Europäische Rat 2003 in Thessaloniki die europäische Bestimmung der vom Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess erfassten Länder sowie deren Potential als Bewerber um eine EU-Mitgliedschaft ausdrücklich anerkannt hat,

D. in der Erwägung, dass die betroffenen Länder zwar Fortschritte erzielt haben, sie jedoch noch viele Herausforderungen bewältigen müssen, um den Übergang zu voll funktionstüchtigen Demokratien und Marktwirtschaften zu vollenden und in der Lage zu sein, eine engere Beziehung zur Europäischen Union zu unterhalten; und letztlich in der Erwägung, dass, obwohl die europäische Bestimmung dieser Länder unbestreitbar ist, weitere Fortschritte in dieser Richtung von der Fähigkeit der einzelnen Länder selbst abhängen werden, spürbare Verbesserungen zu erreichen,

E. in der Erwägung, dass der auf Initiative der Europäischen Union geschaffene Staatenbund zwischen Serbien und Montenegro, der den Demokratisierungsprozess und die wirtschaftlichen Reformen fördern sowie die Integration des Landes in die Europäische Union beschleunigen sollte, die an ihn gestellten Erwartungen zur Zeit nicht erfüllt, und dass sein Parlament seine Tätigkeit am 3. März 2005 praktisch eingestellt hat,_

F. in der Erwägung, dass die Schaffung eines demokratischen Kosovo nicht nur für die ethnische Mehrheit, sondern für alle ethnischen Gruppen, die dort leben, Ziel der Tätigkeit der Europäischen Union sein muss, und in der Überzeugung, dass derzeitige und künftige Hilfe auf solche Prinzipien gegründet sein muss; in der Erwägung, dass die Ergebnisse dieser Bemühungen nicht befriedigend sind; in der Erwägung, dass sich die Lage im Kosovo und die mangelnde Sicherheit für die verbliebenen Mitglieder der serbischen und anderer nichtalbanischer Bevölkerungsgruppen, insbesondere infolge des erneuten Ausbruchs ethnisch motivierter Gewalt im März 2004, ebenfalls negativ auf die Lage Serbiens auswirkt,

G. in der Erwägung, dass die Bestimmungen der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrats hinsichtlich der Rückkehr serbischer und anderer Flüchtlinge im Kosovo immer noch nicht eingehalten werden,

H. in der Erwägung, dass die große Zahl der Binnenvertriebenen in Serbien und Kroatien eine zusätzliche finanzielle Belastung für beide Länder darstellen,

I. in der Erwägung, dass das Bestehen staatsähnlicher Einheiten und ihr weiterhin nicht definierter Status zur Instabilität der Region beitragen,

J. in der Überzeugung, dass der von den Abkommen von Dayton herrührende institutionelle Rahmen die Lebensfähigkeit von Bosnien und Herzegowina untergräbt und ein Hindernis für die europäische Integration darstellt,

K. in der Erwägung, dass das Scheitern des Referendums vom 7. November 2004 in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Weg frei gemacht hat für eine vollständige Umsetzung des Ohrid-Abkommens und für eine Beschleunigung des Tempos der europäischen Integration,

L. in der Überzeugung, dass die anstehende Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, nach Erfüllung der Verpflichtungen bezüglich des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), als positives Signal an alle Länder der Region hinsichtlich ihrer europäischen Aussichten gesehen werden sollte,

M. in Kenntnis der Tatsache, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ebenfalls einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt hat und. erwartet, von der Kommission zur gegebenen Zeit eine Stellungnahme zu erhalten,

Bosnien und Herzegowina

Serbien und Montenegro

Kosovo

Albanien

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Kroatien

Allgemeines

1 AB1. C 87 E vom 7.4.2004, S. 521.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2004)0056.