Beschluss des Bundesrates
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Rat Justiz und Inneres (einschließlich Katastrophenschutz) - Bereich Inneres)
Der Bundesrat hat in seiner 813. Sitzung am 8. Juli 2005 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 2 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung bis zum Ende des Jahres 2007 für den Rat Justiz und Inneres (einschließlich Katastrophenschutz) - Bereich Inneres einen Vertreter des Freistaates Bayern, Bayerisches Staatsministerium des Innern (Staatsminister Dr. Günther Beckstein) und als dessen Stellvertreter
einen Vertreter des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Inneres