Der Deutsche Bundestag hat in seiner 55. Sitzung am 8. Juli 2010 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 17/2402 - zu dem ... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angenommen.
Fristablauf: 22.07.10
Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 284/10(B)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2402
17. Wahlperiode 05. 07. 2010
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem ... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Drucksachen 17/1147, 17/1604, 17/1950 -
Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Jörg van Essen
Berichterstatter im Bundesrat: Minister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart
Der Bundestag wolle beschließen:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 40. Sitzung am 6. Mai 2010 beschlossene
- ...Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.
Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Berlin, den 5. Juli 2010
Der Vermittlungsausschuss
Thomas Strobl | Jörg van Essen | Prof. Dr. Wolfgang Reinhart |
Vorsitzender | Berichterstatter | Berichterstatter |
Anlage
... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d (§ 20 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 EEG)
Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 20 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 1 wird die Angabe "15 Prozent" durch die Wörter "12 Prozent, und wenn die Anlage nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen wurde, um weitere 3 Prozent" ersetzt.
- b) In Nummer 2 wird die Angabe "11 Prozent" durch die Wörter "8 Prozent, und wenn die Anlage nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen wurde, um weitere 3 Prozent" ersetzt.
- c) In Nummer 3 wird die Angabe "16 Prozent" durch die Wörter "13 Prozent, und wenn die Anlagen nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen wurde, um weitere 3 Prozent" ersetzt.