Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung der Übersetzung des Patents der Europäischen Union KOM (2010) 350 endg.


Fristablauf für die Subsidiaritätsstellungnahme: 04.10.10
Die Vorlage ist ebenfalls von der Bundesregierung am 06. Juli 2010 gemäß § 2 EUZBLG übermittelt worden. Vom erneuten Umdruck wird abgesehen.
1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.


Europäische Kommission, B-1049 Brüssel
Telefon: (32-2) 299 11 11.
Europäische Kommission
Generalsekretariat
Brüssel, den 9.7.2010
SG-Greffe(2010) D/ 10495


Bundesrat
Leipziger Str. 3-4
D-10117 Berlin

Übermittlung gemäß dem im Protokoll (Nr. 2) zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Betreff: COM (2010) 350 final, 30.6.2010

Die Kommission teilt hiermit mit, dass alle Sprachfassungen des genannten Entwurfs eines Gesetzgebungsakts den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Kammern der nationalen Parlamente zugeleitet wurden.

Mit dem vorliegenden Schreiben wird das im Protokoll (Nr. 2) vorgesehene Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eröffnet.

Sie können innerhalb von acht Wochen1 ab dem Datum dieses Schreibens in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen weshalb der Entwurf Ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.


Für die Generalsekretärin
Jordi AYET PUIGARNAU
Direktor