802. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2004
A.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat nimmt das Grünbuch der Kommission zur Kenntnis. Er hält jedoch zusätzliche Regelungen auf Gemeinschaftsebene für die Entwicklung von öffentlichprivaten Partnerschaften (ÖPP) für kontraproduktiv. ÖPP befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland noch im Entwicklungsstadium.
Es gibt nur wenige praktische Erfahrungen. Zusätzliche Regelungen bergen das Risiko der Behinderung von ÖPP durch Ausdehnung vergaberechtlicher Regelungen. Die Kommission hat in ihrem Grünbuch nicht dargelegt, dass die Öffnung von ÖPP für den Wettbewerb nicht ausreichend auf Ebene der Mitgliedstaaten erreicht wird.
- 2. Regelungen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen wurden erst kürzlich bei den Verhandlungen zum Legislativpaket abgelehnt. Es sind bislang keine Änderungen oder Entwicklungen eingetreten, die insoweit einen neuen Vorstoß der Kommission rechtfertigten.
- 3. Der Bundesrat begrüßt die Haltung der Kommission, die organisatorische Freiheit bei der Entscheidung, ob eine Aufgabe intern wahrgenommen oder ausgelagert werden soll, unangetastet zu lassen. Er weist jedoch darauf hin, dass es sich bei Formen der kommunalen Zusammenarbeit in der Bundesrepublik Deutschland vielfach um rein organisatorische Entscheidungen handelt, die nicht mit den Mitteln des Vergaberechts beurteilt werden können.
- 4. Der Bundesrat befürwortet den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten. Ein von der Kommission betreutes Kompetenzzentrum mit elektronischem Netzwerk zu ÖPP würde die Entwicklung positiv beeinflussen.
Ein Kompetenzzentrum mit elektronischem Netzwerk ermöglichte es auch kleineren Mitgliedstaaten, den Kontakt mit allen anderen Mitgliedern zu pflegen.
Die Arbeit des deutschen Kompetenzzentrums könnte ergänzt werden, indem europaweit bewährte Verfahren gesammelt und ausgewertet würden. Ebenso wäre ein Vergleich der unterschiedlichen Rahmenbedingungen mit ihrer verschiedenen Eignung für die Realisierung von ÖPP ein interessanter Beitrag, um die Chancen und Risiken für die Realisierung von ÖPP in den Mitgliedstaaten zu untersuchen. Für europarechtliche Probleme im Zusammenhang mit ÖPP bestünde eine zentrale Anlaufstelle.
B.
- 5. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.