Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 1. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/1683 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG) - Drucksachen 016/1364, 016/1610 -
mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Dem § 12 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
"Die Bundesanstalt ist zur Aufnahme von Darlehen nicht berechtigt."
Fristablauf: 07.07.06
Erster Durchgang: 254/06 (PDF)