Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist Drucksache: 401/12 (PDF) und

Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus Drucksache: 402/12 (PDF) und Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESMFinG) Drucksache: 403/12 (PDF)

Zu dem Gesetz in Drucksache 401/12 (PDF)

Der Bundesrat hat in seiner 898. Sitzung am 29. Juni 2012 beschlossen, dem vom

Deutschen Bundestag am 29. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz gemäß § 2 IntVG i.V.m. Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Zu dem Gesetz in Drucksache 402/12 (PDF)

Der Bundesrat hat in seiner 898. Sitzung am 29. Juni 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz mit der in Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 i.V.m. Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Mehrheit und gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Zu dem Gesetz in Drucksache 403/12 (PDF)

Der Bundesrat stellt fest, dass das Gesetz seiner Zustimmung nach Artikel 23 Absatz 7 des Grundgesetzes bedarf.

Begründung:

Im ESM-Finanzierungsgesetz werden auch Einzelheiten zu der Unterrichtung des Bundesrates geregelt. Dies stellt eine nähere Regelung der Mitwirkungsrechte der Länder nach Artikel 23 Absatz 7 des Grundgesetzes dar.

Der Bundesrat hat in seiner 898. Sitzung am 29. Juni 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 7 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Zu allen Gesetzen:

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: