835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und der Rechtsausschuss (R) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt zwar das Anliegen der Kommission, eine europäische Strategie zur Bekämpfung der Internetkriminalität zu formulieren,
(Bei Annahme entfällt Ziffer 2)
- 2. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Initiative der Kommission für eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität,
- 3. da sich mit der zunehmenden Bedeutung des Internets auch neue Kriminalitätsformen ergeben.
- 4. Der Bundesrat erkennt auch an, dass Straftäterinnen und Straftäter gerade im Bereich Internetkriminalität häufig grenzüberschreitend agieren, wodurch die operative Zusammenarbeit der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden und die Schaffung eines kohärenten politischen Rahmens wichtige Schritte zur Kriminalitätsbekämpfung werden. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Kommission derzeit eine Angleichung der Straftatbestände und der nationalen Strafrechtsvorschriften nicht für angebracht hält und auf ihre beschränkten Befugnisse auf strafrechtlichem Gebiet hinweist.
- 5. Die Kommission führt allerdings auch aus, dass es auf lange Sicht darum gehen müsse, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten einander weiter anzugleichen, und es insbesondere hilfreich wäre, über einen einheitlichen Straftatbestand des Identitätsdiebstahls in allen Mitgliedstaaten zu verfügen. Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken, ob eine solche Vereinheitlichung mitgliedstaatlicher Rechtsvorschriften von einer Unionskompetenz nach den Artikeln 29 und 31 Abs. 1 Buchstabe e EUV gedeckt wäre (vgl. Stellungnahme vom 12. Juli 2002, BR-Drucksache 476/02(Beschluss) , Ziffer 2). Sofern hierdurch auch Fälle der Alltagskriminalität ohne internationalen Bezug und ohne Bezug zu Organisierter Kriminalität, Terrorismus oder illegalem Drogenhandel betroffen wären, dürfte eine Kompetenz auch unter Beachtung von Subsidiaritätsgesichtspunkten kaum zu rechtfertigen sein. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung bereits jetzt, im Rahmen der zu erwartenden Kommissionsvorschläge eine strenge Kontrolle der Kompetenzfrage vorzunehmen.
- 6. Der Bundesrat sieht bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet vorrangigen Handlungsbedarf, soweit diese die Verbreitung von Kinderpornografie, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sonstige aus Sicht des Kinderschutzes besonders schwere Straftaten zum Inhalt haben.
- 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass insbesondere die Verbreitung von Kinderpornografie ein globales Problem ist. Daher unterstützt er den Ansatz, durch einen Dialog zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu Vereinbarungen über das EU-weite Blockieren von Webseiten mit illegalen und insbesondere kinderpornografischen Inhalten zu gelangen und insoweit auch den Dialog mit Drittländern zu suchen. Der Bundesrat sieht in diesem Rahmen auch dringenden Handlungsbedarf, den Zugang Jugendlicher zu Gewalt verherrlichenden Inhalten im Internet zu unterbinden.
- 8. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit einer noch engeren Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, da hierdurch bereits erste Erfolge im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Kinderpornografie erzielt werden konnten.
B
- 9. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.