Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - WehrRÄndG 2010)
Punkt 17a der 873. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2010
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder im Rahmen der anstehenden Strukturveränderungen bei der Bundeswehr -beginnend mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010- angemessen und frühzeitig zu beteiligen, um zu einem Konzept zu gelangen, das auch die Interessen der Länder hinreichend berücksichtigt.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf
- die Standorte der Bundeswehr;
- die zivilmilitärische Zusammenarbeit und die Erhaltung der Einsatzfähigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes;
- den gesamten sozialen Sektor wie den Zivildienst, die Surrogatdienste (FSJ, FÖJ, anderer Dienst im Ausland), den Ausbau der Jugendfreiwilligendienste.