Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - WehrRÄndG 2010)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 49. Sitzung am 17. Juni 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses - Drucksache 17/2174 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - WehrRÄndG 2010) - Drucksache 17/1953 -
mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
In Artikel 7 Nummer 11 wird § 41a Absatz 4 Satz 2 wie folgt gefasst:
Die §§ 52 bis 57 sowie § 59 Absatz 1 Nummer 2 sind auf Dienstleistende nach Absatz 1 nicht anzuwenden.
Fristablauf: 09.07.10
Initiativgesetz des Bundestages