Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates: Handelsabkommen CETA muss nationalen Parlamenten vorgelegt werden

Freistaat Thüringen
Erfurt, 1. Juli 2016
Der Ministerpräsident

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung des Freistaats Thüringen hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Handelsabkommen CETA muss nationalen Parlamenten vorgelegt werden zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 8. Juli 2016 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

Entschließung des Bundesrates: Handelsabkommen CETA muss nationalen Parlamenten vorgelegt werden

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung:

Bereits in seiner Entschließung zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen hatte der Bundesrat die Mitwirkungspflichten auch der Länder bei bestimmten EU-Handelsabkommen angemahnt (Beschluss vom 7. Juni 2013, BR-Drs. 464/13(B) HTML PDF ) und die Einstufung von TTIP als gemischtes Abkommen gefordert (Beschluss vom 11. Juli 2014, BR-Drs. 295/14(B) HTML PDF ).

Die von der Bundesregierung mehrfach vorgetragene Haltung, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt, wird juristisch durch eine Reihe von Rechtsgutachten gestützt (vgl. etwa:

Aus dem vorliegenden Vertragstext von CETA geht eindeutig hervor, dass die Kompetenzen und Befugnisse der Länder durch das Abkommen weitreichend tangiert sind, zum Beispiel im Bereich der Kultur- und Medienpolitik, der Bildungs- und Hochschulpolitik, des Verbraucherschutzes sowie der Gesundheitspolitik. Aus der Anwendung der in CETA niedergelegten Investitionsschutz- regeln ergeben sich zudem potenziell Fälle der Staatshaftung.