Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG und 82/891/EG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG und 2011/35/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 - COM (2012) 280 final/2; Ratsdok. 11066/1/12

Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen (Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59)

EU-Abwicklungsregime/Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems (zu Artikel 1)

Proportionalitätsprinzip (zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1)

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission/Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA/Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

"Bail-In-Instrument"/Grundlegende Überarbeitung des Instruments (zu Artikel 37 ff)

Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen (zu Artikel 93 Absatz 1)

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen/Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen (zu Artikel 97 Absatz 2)

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen (zu Artikel 94)