Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Oktober 2003 zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 14. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 17/9955 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Oktober 2003 zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt - Drucksache 17/9696 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 06.07.12 Erster Durchgang: Drucksache. 180/12 (PDF)