Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten
Der Bundesrat hat in seiner 899. Sitzung am 6. Juli 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.