- - Antrag des Freistaates Bayern -
A
1. Der federführende Finanzausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
2. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates
- Herrn Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (Bayern)
zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in dessen Ausschüssen zu bestellen.
C
3. Der Wirtschaftsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen.