Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 36. Sitzung am 19. Mai 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/1439 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration - Drucksachen 016/1108, 016/1286 -
unverändert angenommen.
Fristablauf: 16.06.06
Erster Durchgang: Drucksache. 176/06 (PDF)