Punkt 17a der 884. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2011
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf anstelle von Ziffer 9 der BR-Drucksache 338/1/11 wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - (§ 3 Absatz 3 - neu - EKFG-ÄndG)
In Artikel 1 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:
'1a. Dem § 3 wird folgender Absatz 3 angefügt:
- (3) Die Bundesregierung richtet einen Länderbeirat zum Energie- und Klimafonds ein. Der Länderbeirat berät das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Angelegenheiten, die die Grundsätze der Mittelverteilung sowie die Festlegung der jährlichen Budgets für die Förderschwerpunkte betreffen. Die Länder können jeweils einen Vertreter in den Länderbeirat entsenden. Der Länderbeirat tagt mindestens zweimal im Jahr." '
Begründung:
Eine Beteiligung der Länder hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2010 im Zuge der Beratungen zum Kernbrennstoffsteuergesetz zugesagt, ohne dass bisher ein Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt wurde. Mit der Einrichtung eines Länderbeirates wird nunmehr eine angemessene Beteiligung der Länder an der Verwendung der Mittel des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" sichergestellt.
Eine zusätzliche Aufnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in den Kreis der betroffenen Ministerien, die über Grundsätze der Mittelverteilung sowie die Festlegung der jährlichen Budgets für die Förderschwerpunkte zu entscheiden haben, ist aufgrund der hohen Betroffenheit des Ministeriums für den Bereich der energetischen Gebäudesanierung erforderlich.