Berichtigung
Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 14. Juni 2007 Folgendes mitgeteilt:

A.

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Folgende, bisher nicht verschreibungspflichtige Wirkstoffe/Arzneimittel werden der Verschreibungspflicht unterstellt:

1. Aprotinin (Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c)

Es ist ein pU betroffen, der zwei entsprechende FAM vermarktet. Für die Umstellung auf geänderte Packungen und Fachinformationen sowie die Änderungsanzeige gegenüber der Zulassungsbehörde werden anhand einer exante-Abschätzung Kosten in Höhe von 380 € veranschlagt.

2. Parenteral anzuwendende Ernährungslösungen (Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c)

Von der Maßnahme sind 45 pU betroffen, die insgesamt 1034 entsprechende FAM vermarkten.

Für die Umstellung auf die geänderten Packungen und Fachinformationen sowie die Änderungsanzeigen gegenüber der Zulassungsbehörde werden anhand einer exante-Abschätzung Kosten in Höhe von insgesamt knapp 380.000 € veranschlagt.

Die Gesamtkosten für pharmazeutische Unternehmer werden auf Grund des exante-Leitfadens zur Abschätzung von Bürokratiekosten auf insgesamt ca. 380.000 € geschätzt.

Für öffentliche Apotheken entstehen durch die vorgesehenen Unterstellungen unter die Verschreibungspflicht keine zusätzlichen Informationspflichten, weil diese Arzneimittel im Rahmen stationärer Behandlungen angewandt werden oder bereits jetzt zu Lasten der Krankenkassen verschrieben werden. Durch die vorgesehene Entlassung aus der Verschreibungspflicht werden die Apotheken von Bürokratiekosten entlastet, weil die apothekerliche Abrechnung dieser Arzneimittel erleichtert wird.

Durch die Entlassung von Arzneimitteln aus der Verschreibungspflicht ergibt sich eine kaum wahrnehmbare Entlastung der Verwaltungen der GKV, weil die entsprechenden Rezepte nicht mehr bearbeitet werden müssen.

Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.