Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Punkt 29 der 873. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2010
Der Bundesrat möge beschließen:
Nach dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzentwurf sind bei der näheren Ausgestaltung der Sonderbestimmungen über Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes auf öffentlichen Straßen die Besonderheiten der unterschiedlichen Gewichtsklassen der Fahrberechtigung zu berücksichtigen. Die Bundesregierung wird gebeten, hierfür bundeseinheitliche Mindestkriterien zu erlassen.