A
1. Der Wirtschaftsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. April 2005 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung unter Einbeziehung insbesondere des Bundesratsbeschlusses vom 18. März 2005 (BR-Drucksache 097/05(B) ) zu verlangen.
Begründung
1. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 2005 zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention Stellung genommen.
Weder die Bundesregierung noch der Deutsche Bundestag haben diese Stellungnahme aufgegriffen.
Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes erscheint vor diesem Hintergrund angezeigt, damit insbesondere die in der Stellungnahme des Bundesrates getroffenen Festlegungen Berücksichtigung finden können.
2. Angesichts der Notwendigkeit, die Lohnzusatzkosten zu senken, erscheint ferner die vorgesehene Finanzierung durch die Sozialkassen im Umfang von insgesamt 250 Mio. Euro problematisch. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die deshalb auch aus Bundesmitteln zu finanzieren ist.
B
2. Der federführende Gesundheitsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, dem vom Deutschen Bundestag am 22. April 2005 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.