Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 22. April 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung - Drucksache 015/5363 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ die GRÜNEN eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention - - Drucksache 015/4833 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: l. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) In § 9 Abs. 3 Satz 1 werden das Wort "sieben" durch das Wort "acht" und die Angabe "l. Juli 2011" durch die Angabe "l. Juli 2012" ersetzt.
- b) § 11 Abs. 7 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort ;,sieben" durch das Wort "acht" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Bis zur erstmaligen Beschlussfassung bestimmen sich die Ziele und Teilziele sowie die Maßnahmevorschläge zur primären Prävention nach dem Abschlussbericht "gesundheitsziele.de" des Forums zur Entwicklung und Umsetzung von Gesundheitszielen in Deutschland in der Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger (BAnz. Nr. 64 vom 6. April 2005)."