Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz)
935. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2015
A
1. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende E n t s c h l i e ß u n g zu fassen:
a) Der Bundesrat begrüßt das Ziel, Bürokratiebelastungen zu vermeiden. Das Regelungsvorhaben stellt einen Schritt zur Umsetzung dieses Ziels dar, wobei es sich überwiegend mit Informationspflichten befasst.
b) Der Bundesrat sieht über die Regelungen des Gesetzes hinaus zusätzlichen Handlungsbedarf, insbesondere die Möglichkeit für weitere Vereinfachungen, und bittet die Bundesregierung, weitere Vorschläge zur Bürokratieentlastung zeitnah vorzulegen.
c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbesondere um Prüfung, inwieweit weitere Vereinfachungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern umgesetzt werden können.