A
- 1. Der federführende Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- a) Der Bundesrat begrüßt den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur". Damit soll eine Einrichtung (Plattform) geschaffen werden, die es dem Bund und den Ländern ermöglicht, baukulturelle Leistungen im Interesse der Bauschaffenden national und international zur Geltung zu bringen und das Bewusstsein für eine anspruchsvolle Planungs- und Baukultur zu stärken. Insbesondere wird begrüßt, dass die Bundesregierung bei der Formulierung des Entwurfs, unter anderem bei der Regelung zum Stiftungszweck (§ 2 des Entwurfs), den verfassungsrechtlichen Bedenken der Länder entgegengekommen ist, die gegen den im Januar 2005 (vgl. BR-Drucksache 4/05) von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" vorgebracht wurden.
- b) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Länder bei der Besetzung der Organe der Stiftung sowie des "Konvents der Baukultur" angemessen berücksichtigt werden.
- c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Entscheidung über den Sitz der Stiftung in Abstimmung mit den Ländern zu treffen.
Begründung
Nach dem vorliegenden Entwurf ist in den Organen der Stiftung und auch im "Konvent der Baukultur" eine Mitwirkung der Länder nicht festgelegt. Angesichts ihrer Leistungen auf dem Gebiet der Baukultur halten die Länder die Berücksichtigung sachverständiger Persönlichkeiten aus ihrem Bereich bei der Berufung der Mitglieder der satzungsgemäßen Gremien für geboten.
B
- 2. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.