Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"

Der Bundesrat hat in seiner 823. Sitzung am 16. Juni 2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung

Nach dem vorliegenden Entwurf ist in den Organen der Stiftung und auch im "Konvent der Baukultur" eine Mitwirkung der Länder nicht festgelegt. Angesichts ihrer Leistungen auf dem Gebiet der Baukultur halten die Länder die Berücksichtigung sachverständiger Persönlichkeiten aus ihrem Bereich bei der Berufung der Mitglieder der satzungsgemäßen Gremien für geboten.