Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 181. Sitzung am 24. Mai 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung -Drucksache 17/9733- den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93) - Drucksache 17/9392 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 15.06.12 Initiativgesetz des Bundestages