Berichtigung
Entwurf eines Gesetzes zu den Beschlüssen vom 24. September 2004 zur Änderung des Rotterdamer Übereinkommens vom 10. September 1998 über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel
Der letzte Satz auf Seite 1 lautet vollständig:
Die neu angenommene Anlage VI schafft die Verfahrensvoraussetzungen für ein Schiedsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien sowie ein Vergleichsverfahren.