Der Bundesrat hat in seiner 899. Sitzung am 6. Juli 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat unterstützt die Ziele der Europäischen Innovationspartnerschaft für Wasser.
Er ist allerdings der Auffassung, dass die Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zum Erhalt eines mengenmäßig guten Zustandes der Grundwasserkörper einen grundlegenden Schutz der Süßwasservorkommen gewährleistet.
Die Begrenzung der Wasserentnahmen sollte daher auch die regionalen Verhältnisse berücksichtigen, insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch gezielte Versickerungsmaßnahmen und die Nutzung alternativer Wasservorkommen.
Eine pauschale Begrenzung der Nutzung vorhandener erneuerbarer Wasserressourcen auf unter 20 Prozent würde die Bemühungen zur Umsetzung von Programmen für ein innovatives Wassermanagement erheblich beeinträchtigen. Gerade die Investitionsbereitschaft potenzieller Wassernutzer in solche Maßnahmen würde hierdurch sinken.
Quantitative fachliche Zielsetzungen sind in der Innovationsstrategie verfehlt und sollten der geplanten Fachstrategie der Kommission, dem "Blueprint für den Schutz der europäischen Gewässer" vorbehalten bleiben. Die europaweite Festlegung einer pauschalen quantitativen Entnahmebeschränkung ist nicht konsistent mit dem Konzept der Wasserrahmenrichtlinie, die zulässt, regional unterschiedliche Gegebenheiten durch spezifische Lösungen zu berücksichtigen.